Interpellation zu den Plänen einer Verpackungsanlage für Atommüll
In einer kürzlichen Medienmitteilung vom 9. Mai 2019 liess der Regierungsrat u.a. verlauten:
«Im Sachplanverfahren zum geologischen Tiefenlager für radioaktive Abfälle werden nicht nur die Standorte der eigentlichen Lagerstätte, sondern auch die Oberflächeninfrastrukturen ermittelt. Dazu gehört auch eine Verpackungsanlage für radioaktive Abfälle. In dieser Anlage wird das angelieferte radioaktive Material so verpackt, dass es unterirdisch definitiv deponiert werden kann.
Nachdem der Bundesrat entschieden hatte, die Region Jurasüdfuss bei der Suche nach einem Tiefenlager für radioaktive Abfälle zurückzustellen, irritieren die neuen Vorschläge. Die Option, die Verpackungsanlage auf dem Gelände des Kernkraftwerkes Gösgen zu realisieren, hätte zwingend in der zweiten Etappe des Sachplanverfahrens erörtert werden müssen. Das aktuelle Vorgehen wirkt unprofessionell und belastet die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Bundesamt für Energie in diesem Geschäft ausserordentlich».
Der Regierungsrat zeigte sich dann auch sehr befremdet.
Im bisherigen Verlauf des Verfahrens stand das Gelände des Kernkraftwerks Gösgen als Standort für Oberflächeninfrastrukturen losgelöst von einem Tiefenlager nie zur Diskussion. Stets war von Verpa-ckungsanlagen in unmittelbarer Nähe zu den Deponiestandorten oder je nachdem im Zwischenlager für ra-dioaktive Abfälle in Würenlingen die Rede.
Eine Sprecherin des Bundesamtes für Energie liess nach der Reaktion der Regierung zudem verlauten, diese Idee käme nicht vom Bund, sondern vom KKG.
In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wann erhielt der Kanton Kenntnis von den obengenannten Plänen? Auf welchen Wegen und durch wen?
2. Der Regierungsrat hat sich am 12. März 2019 aus den Begleitgremien des Sachplanprozesses zu-rückgezogen. Wie sieht die Situation aus aktuellem Anlass aus? Welche Möglichkeiten hat der Kan-ton seine Anliegen einzubringen.
3. Seit langer Zeit sind die Verfahren für die Tiefenlagerung von atomaren Abfällen bekannt. Nach heuti-gem Wissensstand sind die neu diskutierten Plänen in keinem vorgesehen Verfahren enthalten.
Welche Verfahren könnten bei einer allfälligen Weiterverfolgung einer solchen Verpackungsanlage eine Rolle spielen?
Welche Rechte hätte der Kanton Solothurn oder die betroffene Bevölkerung bei solchen Plänen?
4. Nach Aussagen des Bundesamtes für Energie ist die Unternehmung KKG selbst mit diesen Plänen an die Behörden gelangt.
Wurde der Regierungsrat vorgängig vom KKG informiert?
Wurde der Regierungsrat seit Bekanntwerden der Pläne informiert?
5. Ist dem Regierungsrat die konkrete «Eingabe» des KKG bekannt?
6. Findet es der Regierungsrat normal, dass Vorschläge einer privaten Firma in einem solchen komple-xen und politisch heiklen Verfahren direkt zu Vorschlägen einer Behörde führen?
7. Welche Möglichkeiten und Vorgehensweise sieht der Regierungsrat für ein rasches Beenden dieser Pläne, die ja auch den bisherigen offiziellen Plänen widersprechen?
Was unternimmt der Regierungsrat, um diese „Idee“ möglichst schnell zu beenden?